Ihr Schornsteinfegermeister
Uwe Partsch
Seit April 2008 ist nach dem DVGW (Arbeitsblatt G 600) "Technische Regel für Gasinstallation" (TRGI) jeder Gebäudeeigentümer - Betreiber von Gasverbrauchern verpflichtet, seine Hausgasleitungen einmal jährlich zu überprüfen. Es heisst, der Betreiber muss seiner Verkehrsicherungspflicht nachkommen. Diese Überprüfung kann von dem Betreiber selber vorgenommen werden, oder von einem, von ihm Beauftragten.
Mittlerweile bieten diese Dienstleistung verschiedene Ingenieurbüros, SHK-Fachbetriebe und Schornsteinfeger-Meisterbetriebe an.
Mit der Änderung der TRGI ist diese Überprüfung für den Hausbesitzer zur Pflichtaufgabe geworden.
Brennstoffleitungen, ob Öl oder Gas gehören in die Hand von Spezialisten! Das bislang praktizierte System war erfolgreich. Alle 12 Jahre überprüft der Netzbetreiber die Gasanlage gründlich. Im Rahmen der Feuerstättenschau inspiziert der Schornsteinfeger die Anlage regelmäßig.
Vorgefundene Sicherheitsmängel setzt das SHK-Handwerk instand. Das Risiko eines Schadensfalles reduziert sich auf ein Minimum!
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass ein Schadenfall mit einer Brennstoffleitung fast ausschliesslich auf Manipulation zurückzuführen ist. Unfälle sind nahezu ausgeschlossen.
Spätestens bei einem Schadensfall muß vor Gericht dokumentiert werden, das eine sachgerechte und regelmäßige Überprüfung der Hausgasleitungen durchgeführt wurde.
Aus diesem Grund reagiert das deutsche Schornsteinfegerhandwerk auf die geänderte Gesetzgebung und bietet ihren Kunden weiterhin eine lückenlose Sicherheitsüberprüfung der Brennstoffleitung an. Der Kunde erhält eine qualitativ hochwertige Überprüfung der Brennstoffleitung. Dazu jährlich ein verbindliches Überprüfungsprotokoll, so dass der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht offiziell nachkommt. Die Kosten halten sich für den Betreiber sehr gering, weil die Arbeiten im Zusammenhang mit anderen Arbeiten durchgeführt werden.
Mein Angebot:
Preisbeispiel I (Preis gilt im Zuge der jährlichen sowieso durchzuführenden Abgaswegeprüfung und der BimSchV Messung an Ihrer Gasfeuerstätte)
Hausschau nach TRGI Grundwert pro Ein- und Zweifamiliemhaus/Gebäude 9,00 Euro, jede weitere Wohneinheit 3,00 Euro.
Preisbeispiel II
Mehrfamiliemhäuser Grundwert 11,00 Euro/Gebäude, jede weitere Nutzungseinheit 4,00 Euro.
Sicherheit zu einem günstigen Preis - rufen Sie mich an, ich berate Sie gern.
Uwe Partsch